PV-Anlagen und Herkunftsnachweise (HKN)
Jeder Stromproduzent, der Strom aus Wasserkraft, Windkraft, Kernenergie, Biomasse oder PV-Anlagen produziert generiert mit dem physischen Strom auch HKN.
Herkunftsnachweise kann man auch als „Lieferscheine“ oder „Garantiescheine“ bezeichnen. Damit belegt der Stromproduzent, auf welche nachvollziehbare Art der Strom produziert wurde.
Jeder Stromproduzent (Kunde) kann frei verfügen, was er mit den HKN machen will. Verkaufen, abtreten oder verfallen lassen.
Jeder Stromlieferant (EW) muss dem Endabnehmer belegen, wie sich sein gelieferter Strom zusammensetzt.
--> Stromkennzeichnung
Aus diesem Grund ist jedes EW auf die HKN angewiesen. Hat ein EW zu wenig HKN, muss es diese nachkaufen. Strom ohne HKN gilt als "grauer Strom" (unbekannter Herkunft) und darf nicht verkauft werden.
Das EW Elektra Auenhofen vegütet abgetretene HKN sehr grosszügig, s. Stromtarif 2023.
Wie überträgt man die HKN an ein Werk
- Homepage „PRONOVO“ öffnen
- „Mein Projekt“ anklicken
- Eingabe Projektnummer (8 – stellig)
- Eingabe Ihre PLZ , kein Datum
- „Weiter“ anklicken
- Unter „Daueraufträge“ „Neuen Dauerauftrag . . . . . erfassen“
- Unter den EWs „EW Elektra Auenhofen“ anklicken
- Daten von . . . . und bis . . . . Eingeben
- Bestätigen
- Anschliessend erhalten Sie von der PRONOVO ein Bestätigungsmail
- Diese Mal bestätigen - Erledigt!